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Modchips für Konsolen können legal sein, Fragdenstaat-Abmahnung, Friend-Finder-Urteil

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Der Europäische Gerichtshof erlaubt es, Schutzmaßnahmen bei Spielekonsolen für nicht rechtswidrige Zwecke zu umgehen, das Innenministerium mahnt die Plattform fragdenstaat.de ab, Facebook unterliegt erneut im Streit um den „Friend Finder” mit dem VZBV. Außerdem im Wochenrückblick: „Post von Wagner”, Tippfehler-Domains, Accountbindung und Google-Bildersuche.

EuGH entscheidet über technische Schutzmaßnahmen bei Videospielen

Der Europäische Gerichtshof hat am Donnerstag über die Zulässigkeit der Umgehung technischer Schutzmaßnahmen bei Spielekonsolen entschieden. Im konkreten Fall ging es um eine Software der Firma PC Box, mit der auf Nintendo DS- und Wii-Konsolen auch eigene Spiele, sog. „homebrews”, gespielt werden können. Dazu umgeht die Software die Schutzmaßnahmen von Nintendo, sodass nicht nur legale Spiele von Drittanbietern, sondern auch illegal kopierte Spiele auf den Konsolen laufen.

Der EuGH bestätigte, dass die Vorschriften der Urheberrechtsrichtlinie zu technischen Schutzmaßnahmen auch auf Computerspiele als hybride Werke anwendbar ist. Eine Umgehung sei jedoch nur dann rechtswidrig, wenn sie rechtswidrigen und nicht etwa anderen wirtschaftlichen Zwecken – etwa der Verwendung unabhängiger Software – dient. Ob dies der Fall ist, müssen die nationalen Gerichte prüfen.
Zur Pressemeldung des EuGH.
iRights.info: Schutzmaßnahmen bei Spielekonsolen darf man umgehen – es kommt auf den Zweck an

Urheberrecht: Innenministerium mahnt FragdenStaat.de ab

Das Bundesinnenministerium hat die Macher des Internetportals fragdenstaat.de abgemahnt. Grund ist ein internes Dokument des Ministeriums, das auf fragdenstaat.de veröffentlicht wurde. Auf eine Anfrage auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes hatte das Ministerium das Dokument (eine interne Stellungnahme) herausgegeben, aber ausdrücklich darauf hingewiesen, dass keine Veröffentlichung erfolgen solle. In seiner Abmahnung beruft sich das Ministerium auf seine Urheberrechte an dem Dokument – eine übliche, aber sehr umstrittene Vorgehensweise.
Die Meldung bei Heise online.
Kritische Anmerkungen von Thomas Stadler.
iRights.info: Informationsfreiheit vs. Urheberrecht – Kommentar

Facebook unterliegt im Streit um „Friend Finder“ und AGB

Das Kammergericht hat die Berufung von Facebook gegen ein Urteil des Landgerichts Berlin im Streit um die „Friend Finder“-Funktion und einige AGB-Klauseln von Facebook zurückgewiesen. Im März 2012 hatte das Landgericht Berlin einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (VZBV) stattgegeben und Facebook unter anderem untersagt, E-Mails mit Einladungen zu Facebook von registrierten an nicht registrierte Nutzer ohne deren Einwilligung zu versenden. Darüber hinaus hatte das Gericht mehrere AGB-Klauseln für unzulässig erklärt.
Zur Pressemeldung des Kammergerichts.
Telemedicus zur Entscheidung des LG Berlin.
iRights.info: Datenschutz auf Facebook – Wem gehören meine Daten?

Verfassungsgericht: „Durchgeknallte Frau” nicht mehr von der Meinungsfreiheit gedeckt

Wie vergangene Woche bekannt wurde, hat das Bundesverfassungsgericht im Dezember entschieden, dass die Bezeichnung „durchgeknallte Frau” nicht mehr von der Meinungsfreiheit gedeckt ist. Hintergrund war die Kolumne „Post von Wagner” in der Bild-Zeitung. Dort hatte sich Bild-Kolumnist in einem Rant herablassend über das Intimleben von Politikerin Gabriele Pauli geäußert und diese unter anderem als „durchgeknallte Frau” bezeichnet. Obwohl das Verfassungsgericht in einem anderen Fall die Bezeichnung „durchgeknallter Staatsanwalt” noch als zulässig erachtet hatte, entschied es nun, dass aufgrund des intimen Kontextes der Äußerung die Grenzen der Meinungsfreiheit überschritten seien.
Ausführlich bei Telemedicus.

BGH entscheidet über Tippfehler-Domains

Am Mittwoch hat der Bundesgerichtshof über die Zulässigkeit von Tippfehler-Domains entschieden. Die Inhaberin der Domain wetteronline.de hatte gegen den Betreiber von wetteronlin.de (ohne den Buchstaben ‘e’) auf Unterlassung geklagt. Sie sah in der Nutzung der Domain eine Verletzung ihres Namensrechtes und eine Wettbewerbsverletzung. Der BGH sah dies jedoch anders. Eine Verletzung des Namensrechts scheide aus, weil der Name „wetteronline” lediglich beschreibend sei. Die bloße Registrierung des Domainnamens stelle auch keine unlautere Behinderung dar. Allerdings nahm der BGH ein unlauteres Abfangen von Kunden an, wenn der Nutzer auf der Tippfehler-Domain nicht sogleich und unübersehbar auf den Umstand hingewiesen wird, dass er sich nicht auf der Seite „wetteronline.de” befindet. Die Entscheidung ist noch nicht im Volltext veröffentlicht.
Zur Pressemeldung des BGH.

LG Berlin: Mündliche Verhandlung im Fall VZBV gegen Valve

Am Dienstag fand vor dem Landgericht Berlin die mündliche Verhandlung im Streit zwischen dem Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) und dem Spielehersteller Valve statt. Hintergrund war Valves Online-Marktplatz Steam. Dort können Nutzer Computerspiele digital erwerben. Diese Spiele sind an einen Nutzer-Account gekoppelt und können nicht weiterverkauft werden. Der VZBV sah darin eine unangemessene Benachteiligung der Nutzer und berief sich u.a. auf die UsedSoft-Entscheidung des EuGH, wonach Softwarelizenzen unter Umständen weiterverkauft werden dürfen. Diese Entscheidung sei jedoch nicht auf Spiele bei Steam anwendbar, deutete das LG Berlin bereits in der mündlichen Verhandlung an.
Ausführlich bei Telemedicus.

Landgericht Hamburg: Google muss ehrverletzende Bilder aus Suche löschen

Google muss intime Bilder von Ex-FIA-Chef Max Mosley aus seiner Suche löschen. Das hat das LG Hamburg am Freitag entschieden. Die Bilder verletzten Mosley besonders schwer in seinen Persönlichkeitsrechten. Es gebe keinen Kontext, in dem die Fotos veröffentlicht werden dürften. Daher sei Google ausnahmsweise die Verbreitung der Bilder zu untersagen gewesen.
Die Details bei Golem.

 

Dieser Wochenrückblick wurde von Adrian Schneider verfasst. Lizenz: CC BY-NC-SA.


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